Statuten des Tischtennis-Club Frick

Frick, 29. Mai 2026

 

 

Name und Sitz

Art. 1
Unter dem Namen Tischtennis-Club Frick (nachfolgend TTC Frick genannt) besteht in Frick ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Zweck

Art. 2
Der TTC Frick bezweckt die Förderung und Pflege des Tischtennissports sowie die Pflege der Kameradschaft und des Kontakts unter den Mitgliedern.

Mittel

Art. 3
Der TTC Frick erreicht seine Ziele durch:
a) aktive Teilnahme der Mitglieder an Aktionen zur Förderung des Vereinszwecks
b) Jahresbeiträge der Mitglieder
c) Erträge aus Vereinsanlässen
d) Zinsen des Vereinsvermögens
e) freiwillige Zuwendungen

Organisation

Art. 4
Die Organe des TTC Frick sind:
a) die Vereinsversammlung
b) der Vorstand
c) die Versammlung der lizenzierten Spielerinnen und Spieler
d) die Technische Kommission
e) die Revisorinnen und Revisoren

Art. 5
Der Vereinsversammlung stehen als oberstem Organ alle Geschäfte zu, die ihr durch Gesetz oder Statuten vorbehalten sind.

Art. 6
Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an alle Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus.

Art. 7
Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung, die Vertretung des Vereins sowie alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand kann über Ausgaben bis zu einem Betrag von CHF 3’000.– selbständig verfügen.

Art. 8
Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern:
– Präsidentin oder Präsident
– Vizepräsidentin oder Vizepräsident
– Kassierin oder Kassier
– Aktuarin oder Aktuar
– TK-Chefin oder TK-Chef
– Nachwuchsverantwortliche oder Nachwuchsverantwortlicher
– Materialverwalterin oder Materialverwalter

Art. 9
Die Amtsdauer des Vorstands beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Art. 10
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Präsidentin oder der Präsident (oder deren Stellvertretung) und drei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind. Endet eine Beschlussfassung unentschieden, entscheidet die Präsidentin oder der Präsident mit Stichentscheid.

Art. 11
Die Präsidentin oder der Präsident und ein weiteres Vorstandsmitglied sind gemeinsam zeichnungsberechtigt. Vertragsabschlüsse bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstands.

Art. 12
Der Vorstand tagt auf Einladung der Präsidentin oder des Präsidenten so oft, wie es die Geschäfte erfordern. Die Einladung erfolgt mindestens sechs Tage im Voraus. Über sämtliche Sitzungen und die Vereinsversammlung wird ein Protokoll geführt.

Mitgliedschaft

Art. 13
Mitglied des TTC Frick kann jede Person werden, die die Vereinsziele anerkennt und unterstützt. Der Verein steht allen Nationalitäten und Geschlechtern offen.

Art. 14
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand erworben.

Art. 15
Der Mitgliederbeitrag gli
edert sich in folgende Kategorien:
a) Nachwuchs
b) Aktive
c) Familien
d) Passive
Die Alterskategorien richten sich nach den Bestimmungen des Sportreglements des STTV. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidentinnen bzw. -präsidenten sind beitragsfrei.

Stimm- und Wahlrecht

Art. 16
Sämtliche Mitglieder des TTC Frick sind ab dem vollendeten 16. Altersjahr an der Vereinsversammlung stimm- und wahlberechtigt. Jedes stimmberechtigte Mitglied verfügt über eine Stimme. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.

Art. 17
Passivmitglied kann jede Person werden. Der Jahresbeitrag wird von der Vereinsversammlung festgelegt.

Art. 18
Der Austritt ist mindestens zehn Tage vor der Vereinsversammlung schriftlich an die Präsidentin oder den Präsidenten zu richten. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Ordentliche Austritte können auf Wunsch schriftlich bestätigt werden (vgl. Sportreglement STTV, Art. 13 Abs. 2).

Art. 19
Mitglieder, die gegen Statuten, Reglemente oder Beschlüsse verstossen oder dem Verein schaden, können ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

Art. 20
Mitglieder haften für Vereinsschulden nur mit ihrem Jahresbeitrag.

Branchenstandard des Schweizer Sports

Art. 21
Der TTC Frick ist Mitglied des Kantonalen Aargauischen Tischtennisverbandes (KATTV), des Nordwestschweizerischen Tischtennisverbandes (NWTTV) und des Schweizerischen Tischtennisverbandes (STTV). Die Statuten und Reglemente der Verbände sind für alle Mitglieder verbindlich.

Ethik-Charta, Ethik- und Doping-Statut

Art. 22
Als Mitglied des NWTTV unterstehen der TTC Frick und seine Mitglieder der Ethik-Charta, dem Ethik-Statut und dem Doping-Statut von Swiss Olympic sowie den weiteren präzisierenden Dokumenten.

Art. 23
Mutmassliche Verstösse gegen das Doping- oder Ethik-Statut werden durch Swiss Sport Integrity untersucht und nach den Bestimmungen des Schweizer Sportgerichts beurteilt. Der Rechtsweg richtet sich nach den Statuten und Reglementen von Swiss Olympic.

Revision

Art. 24
Die Vereinsversammlung wählt für eine Amtsdauer von einem Jahr zwei Revisorinnen der Revisoren. Diese prüfen die Jahresrechnung auf ihre Richtigkeit und erstatten der Vereinsversammlung einen schriftlichen Bericht.

Interessenkonflikte und Geschenke

Art. 25
Mitglieder des Vorstands handeln mit Sorgfalt und im Interesse des Vereins. Bei Interessenkonflikten ist die Präsidentin oder der Präsident zu informieren; die betroffene Person tritt in den Ausstand. Der Interessenkonflikt und die Stimmenthaltung sind im Protokoll festzuhalten.

Geschenke: Vorstandsmitglieder dürfen keine direkten oder indirekten Vergünstigungen annehmen oder gewähren, die den Anschein einer Einflussnahme erwecken könnten. Symbolische Aufmerksamkeiten bis maximal CHF 50.– sind zulässig.

Verhinderung von Wettkampfmanipulation

Art. 26
Die Mitglieder verpflichten sich zu fairem Sport und unterlassen jede Form der unlauteren Beeinflussung oder Manipulation von Wettkämpfen.

Statutenänderungen

Art. 27
Die Statuten können nur an einer Vereinsversammlung abgeändert werden, wenn 2/3 der an der Versammlung anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. Anträge über Statutenänderungen müssen bis 10 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Präsidenten gerichtet werden.

Rechnungsabschluss

Art. 28
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. Die Jahresbeiträge sind im Voraus, spätestens bis zum 1. September zu entrichten.

Auflösung

Art. 29
Die Auflösung des Vereins kann durch eine zweidrittel Mehrheit der stimmberechtigten des Vereins an einer Vereinsversammlung beschlossen werden. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet der Vorstand.

Inkrafttreten

Art. 30
Diese Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 29. Mai 2026 in Frick angenommen und treten sofort in Kraft.

5070 Frick, 29. Mai 2026

Der Präsident                                                            Der Vizepräsident
Walter Widmer                                                          Markus Senn